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Barrierefreiheit der Website: Erklärung zur Nichtkonformität

Barrierefreiheit: Nichtkonformität

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Das Fremdenverkehrsamt von Vendays-Montalivet verpflichtet sich, die Website vendays-montalivet-tourisme.fr für alle Nutzer zugänglich zu machen, unabhängig von ihrer technischen Ausstattung, ihrer Art der Navigation oder etwaigen Behinderungen, gemäß Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zur Gleichstellung der Rechte und Chancen von Menschen mit Behinderungen.

Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website vendays-montalivet-tourisme.fr und tritt am 4. Dezember 2025 in Kraft.

Diese Seite informiert über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit der Website, die laufenden Maßnahmen sowie die Kontaktmöglichkeiten im Falle von Schwierigkeiten.

Stand der Einhaltung

Die Website des Fremdenverkehrsamts von Vendays-Montalivet entspricht nicht den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA, Version 4.1).

Stand heute:

Es wurde noch kein vollständiges Konformitätsaudit gemäß der offiziellen Methodik des RGAA durchgeführt.
Da diese Prüfung fehlt, können wir keinen genauen Konformitätsgrad angeben.
Aus Gründen der Transparenz wird die Website daher bis zur Durchführung dieses Audits als nicht konform eingestuft.
Es wurden aktive Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit eingeleitet, und ein Konformitätsaudit ist für das erste Halbjahr 2026 geplant.

Auf vendays-montalivet-tourisme.fr verfolgen wir ein einfaches Ziel: Alle Besucher sollen auf die Inhalte der Website zugreifen können, auch diejenigen, die Hilfsmittel für Menschen mit einer Behinderung nutzen. Konkret bedeutet eine barrierefreie Website, dass sie Folgendes ermöglicht:

  • mit einem Sprachausgabegerät oder einer Braillezeile zu navigieren, wie sie von blinden oder sehbehinderten Menschen genutzt werden.
  • die Darstellung an die eigenen Bedürfnisse anzupassen: den Text vergrößern, die Farben anpassen, den Kontrast verbessern … um das Lesen angenehmer zu gestalten.
  • die Website ohne Maus zu erkunden, ausschließlich über die Tastatur oder einen Touchscreen.

Digitale Barrierefreiheit ist kein „Plus“, sondern eine Verpflichtung.

Vorgehensweise und geplante Maßnahmen

Es wurde ein strukturierter Prozess eingeleitet, um die Barrierefreiheit der Website zu verbessern:

  • Schrittweise Überarbeitung der Inhalte (Texte, Bilder, Links, PDF-Dokumente…) durch das Team des Fremdenverkehrsamts, um deren Barrierefreiheit zu gewährleisten.
  • Durchführung eines Audits zur technischen und funktionalen Barrierefreiheit durch einen spezialisierten Dienstleister (anhand einer repräsentativen Stichprobe von Seiten und Funktionen).
  • Erstellung eines priorisierten Aktionsplans auf der Grundlage der Ergebnisse des Audits mit Festlegung:
    • der erforderlichen technischen Korrekturen (Code, Vorlagen, Module),
    • der Verbesserungen hinsichtlich Benutzerfreundlichkeit und Navigation,
    • der für neue Inhalte anzuwendenden Best Practices.
  • Kontinuierliche Zusammenarbeit mit unserer Webagentur zur Umsetzung der erforderlichen Korrekturen.
  • Kompetenzaufbau der internen Teams (Redaktion, Integration, Grafik) zur schrittweisen Erstellung barrierefreier Inhalte.

Inhalte, die möglicherweise nicht barrierefrei sind

Bis zum Abschluss der umfassenden Prüfung kann es vorkommen, dass bestimmte Elemente der Website für bestimmte Zielgruppen schwer zugänglich sind. Als Anhaltspunkt seien hier insbesondere folgende Punkte genannt:

  • Bilder ohne geeigneten Alternativtext.
  • PDF-Dokumente oder andere herunterladbare Dateien (Broschüren, Leitfäden, Formulare), die nicht für Bildschirmleseprogramme strukturiert sind.
  • Unzureichender Farbkontrast bei bestimmten Textblöcken und Schaltflächen.
  • Die Navigation per Tastatur ist teilweise eingeschränkt, insbesondere bei bestimmten Menüs, Karussells oder interaktiven Komponenten.
  • Link- oder Schaltflächenbezeichnungen, die außerhalb des Kontexts wenig aussagekräftig sind (z. B. „Mehr erfahren“, „Weiterlesen“).
  • Die Überschriftenhierarchie ist teilweise unvollständig, was die Navigation über Überschriften für Nutzer von assistiven Technologien erschwert.

Diese Punkte werden nach und nach analysiert und korrigiert.

Kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit

Unser Ziel ist es, die Website vendays-montalivet-tourisme.fr so zu gestalten, dass sie:

  • einfacher zu navigieren,
  • übersichtlicher,
  • und für alle Zielgruppen (Einwohner, Besucher, Dienstleister, Journalisten usw.) inklusiver ist.

Bei jeder wesentlichen Weiterentwicklung der Website (neues Layout, neue Rubrik, Neugestaltung…) wird die Barrierefreiheit so früh wie möglich in die technischen und redaktionellen Entscheidungen einbezogen.

Hilfe und Kontakt bei Problemen

Sollten Sie auf ein Problem hinsichtlich der Barrierefreiheit stoßen, das Sie daran hindert, auf Informationen oder einen Online-Dienst zuzugreifen, können Sie uns dies melden. Wir werden uns bemühen, Ihnen eine barrierefreie Alternative anzubieten (z. B. Zusendung eines angepassten Dokuments, Übermittlung von Informationen per Telefon oder E-Mail).

So erreichen Sie uns:

Per E-Mail: [email protected]

Per Telefon: 05 56 09 30 12

Per Post:

TOURISMUSBÜRO VON VENDAYS-MONTALIVET
62 Avenue de l’Océan
33930, Vendays-Montalivet

Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht gerne Folgendes an:

  • die betreffende Seite oder Funktion (wenn möglich mit URL),
  • die Art der verwendeten Hardware oder Software (Computer, Smartphone, Bildschirmlesegerät usw.),
  • das aufgetretene Problem.

Dieses Feedback ist für uns sehr wertvoll, um die Korrekturen nach Priorität zu ordnen.

Rechtsmittel

Wenn Sie einen Mangel an Barrierefreiheit feststellen und:

  • Sie das Problem dem Fremdenverkehrsamt von Vendays-Montalivet gemeldet haben,
  • und Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben,

haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständigen Behörden zu wenden. Sie können sich insbesondere an folgende Stelle wenden: